Nutzungsbedingungen für den Kulturkalender der
GHG Getränkehandels- GmbH
Stand: 20.08.2018
Präambel
Die GHG Getränkehandels- GmbH (GHG) betreibt einen Kulturkalender unter https://sankt-jaro.kulturkalender.com/.
Der Kulturkalender dient dazu, alle Kulturinteressierte über kulturelle Veranstaltungen aller Art zu informieren. Der Kulturkalender soll nicht nur kommerziellen Veranstaltern und Veranstaltungen zur Verfügung stehen, sondern auch kostenlosen, insbesondere auch gemeinnützigen Veranstaltungen.
Der Kulturkalender steht allen Veranstaltern zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung.
§1 Allgemeines
- Die GHG Getränkehandels- GmbH (GHG) stellt mit dem Kulturkalender eine Internetplattform zur Verfügung, über die Veranstalter Veranstaltungen eintragen und ihr Angebot der Öffentlichkeit zugänglich zu machen können.
- Für die Nutzung des Kulturkalenders gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen in der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Fassung.
- Die GHG Getränkehandels- GmbH behält sich das Recht vor, die Bedingungen oder Teile davon mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die GHG wird Sie per E-Mail über Änderungen der Bedingungen informieren.
- Die Änderungen der Bedingungen werden erst dann Vertragsbestandteil, wenn Sie diesen Änderungen zustimmen. Stimmen Sie den Änderungen nicht binnen vier Wochen nach Versand der E-Mail über die Änderung AGB zu, wird die GHG Ihre Veranstaltungen nicht mehr im Kulturkalender veröffentlichen.
- Mit ihrer Auftragsbestätigung bestätigen sie, dass sie die vorliegenden Bedingungen vor Auftragsbestätigung erhalten und gelesen haben und mit der Geltung dieser AGB einverstanden sind.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nur Bestandteil des Nutzungsvertrages, wenn die GHG diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt
§2 Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand der Vereinbarung ist die kostenfreie Veröffentlichung von Veranstaltungen, durch Einstellung im Kulturkalender der GHG.
- Die GHG bietet den Nutzern einen Kulturkalender, auf dem die Nutzer – private wie gewerbliche Anbieter – Veranstaltungen einstellen lassen bzw. einsehen können.
- Die GHG ist selbst aber weder Veranstalter noch an den Veranstaltungen in irgendeiner Weise beteiligt, soweit in der Veranstaltung nicht anderweitig gekennzeichnet. Die GHG speichert und veröffentlicht die Daten und Angebote der Veranstalter im Kulturkalender, die ihr vom Veranstalter gesendet werden.
§3 Erstellen und Veröffentlichen von Veranstaltungen
- Jeder Veranstalter kann die Veröffentlichung von Veranstaltungen im Kulturkalender beantragen.
- Die Angaben zu den Veranstaltungen müssen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vollständig und richtig sein, um Interessenten einen zutreffenden Eindruck von der Veranstaltung zu verschaffen und diesen zu ermöglichen, die Information zu beurteilen. Zu einer ordnungsgemäßen Beschreibung zählen alle Angaben, die für die Entscheidung eines Interessenten von Bedeutung sind.
- Die Veranstaltung muss mindestens folgende Angaben umfassen:
- Veranstaltungsname
- Veranstalter
- Veranstaltungsort(e)
- Termin(e)
- Beschreibung
- Preisangabe
- wo kann man Tickets kaufen
- Die GHG übernimmt keine Garantie für die Genauigkeit und Zuverlässigkeit von Veranstaltungsbeschreibungen oder sonstigen Inhalten oder Informationen die an andere Nutzer übertragen werden, weder ausdrücklich noch stillschweigend.
- Die Angebote sind nach ihrer Veröffentlichung über die Webseite des Kulturkalenders einsehbar. Die GHG behält sich jedoch vor, die Veröffentlichung von Angeboten und Inhalten aus Sicherheitsgründen z.B. zur Durchführung von Stichprobenkontrollen zu verzögern.
- Mit Veröffentlichung eines Angebots versichert der Veranstalter, dass die Veranstaltung öffentlich zugänglich ist, bzw. dass Tickets von jedermann oder zumindest nicht nur einem geschlossenen, bereits vorher feststehenden Kreis erworben werden können.
- Soweit die Veranstaltungen kostenpflichtig sind, ist der Veranstalter verpflichtet den vollständigen Preis der angebotenen Veranstaltung einschließlich eventuell anfallender Umsatzsteuer und weiterer Preisbestandteile anzugeben. Außerdem ist anzugeben wie die Tickets erworben werden können bzw. ob eine Bezahlung vor Ort (z.B. Abendkasse) möglich ist. Bei unterschiedlichen Preisstufen sind die jeweiligen Varianten (z.B. Vorverkauf & Abendkasse) anzugeben.
- Über den Kulturkalender selbst können keine Tickets gebucht / gekauft werden. Bietet der Veranstalter die Möglichkeit Tickets online zu erwerben, kann ein entsprechender Link in die Beschreibung der Veranstaltung aufgenommen werden.
- Die GHG behält sich als Betreiber und Chefredaktion des Kulturkalenders vor, in Einzelfällen die Veröffentlichung abzulehnen bzw. Veranstaltungen nachträglich zu entfernen, wenn diese gegen Gesetz, diese Bedingungen oder die guten Sitten verstoßen oder geeignet sind die öffentliche Ordnung zu stören. Das betrifft auch Veranstaltungen von Bildungsträgern, von politischen Parteien und Vereinigungen.
§4 Redaktion
- Die Redaktion obliegt der GHG als Betreiber des Kulturkalenders.
- Die GHG kann in Fällen nach §7 sämtliche Eingaben löschen, rückgängig machen und / oder korrigieren bzw. die Veröffentlichung von Veranstaltungen rückgängig machen bis der Veranstalter die Eingaben korrigiert hat, oder Veranstaltungen vollständig löschen.
§5 Nutzungsrechte
- Die Veranstaltungsbeschreibungen sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen Rechte Dritter, insbesondere Marken- Kennzeichen-, Titelschutz und sonstige Namensrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte sowie sonstige Schutzrechte nicht verletzen und dürfen sich ausschließlich auf die angebotene Veranstaltung beziehen.
- Mit der Veröffentlichung im Kulturkalender, räumen die Nutzer der GHG das unentgeltliche, nicht ausschließliche, unbefristete, aber widerrufliche Recht ein, die jeweiligen Inhalte (Texte, Bilder etc.) ganz oder teilweise weltweit zur Veröffentlichung der Veranstaltung im Veranstaltungskalender und zu deren Bewerbung zu nutzen.
- Es ist insbesondere erforderlich, dass die Inhalte von der GHG gespeichert, auf Servern gehostet, zum Abruf bereitgehalten, technisch vervielfältigt, dargestellt und öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Nutzung ist nicht auf eine Verbreitung über das Internet als Medium beschränkt, sondern darf auch durch andere Maßnahmen erfolgen, beispielsweise in Form von Newslettern, Werbebannern, Printmedien aller Art, TV oder Radio, wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist.
§6 Verbotene Inhalte / Ausschluss von Veranstaltungen
- Jeder Nutzer ist für die Inhalte, die er über den Veranstaltungskalender veröffentlicht, und alle Materialien oder Informationen, die an andere Nutzer übertragen werden, sowie für die Interaktionen mit anderen Nutzern allein verantwortlich.
- Die GHG stimmt diesem Inhalt nicht zu und hat nur im Fall positiver Kenntnis Kontrolle darüber. Der Inhalt wird vor der Veröffentlichung nicht notwendigerweise durch die GHG überprüft und spiegelt nicht die Meinungen und Richtlinien von der GHG wieder.
- Die GHG / Redaktion behält sich jedoch vor Inhalte nicht zu veröffentlichen, die nach alleinigem, freiem Ermessen der GHG gegen den vorliegenden Vertrag verstoßen, Marken- Kennzeichen-, Titelschutz oder sonstige Namensrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Schutzrechte verletzen oder anstößig, illegal oder in sonstiger Weise gesetzwidrig sind.
- Als verboten werden insbesondere folgende Inhalte angesehen, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist:
- offenkundig anstößig ist und Rassismus, Fanatismus, Hass oder körperliche Gewalt jeglicher Art gegenüber einer beliebigen Gruppe oder Einzelperson unterstützt;
- eine andere Person belästigt oder Belästigungen unterstützt;
- die sexuelle oder gewalttätige Ausnutzung von Personen unterstützt;
- nackte Personen, Gewalt oder anstößige Darstellungen umfasst oder einen Link zu einer nichtjugendfreien Website enthält;
- Informationen unterstützt, die falsch oder irreführend sind, und illegale Aktivitäten oder Verhaltensweisen fördert, die beleidigend, bedrohend, obszön, diffamierend oder verleumderisch sind;
- das Versenden von “Junk-Mails,” “Kettenbriefen” oder unaufgeforderten Massenmails, Sofortnachrichten, “Spimming” oder “Spamming” beinhaltet;
- kriminelle Aktivitäten oder Vorhaben unterstützt oder Anweisungen zu illegalen Aktivitäten enthält, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Herstellung oder den Kauf illegaler Waffen;
- andere Mitglieder zur Angabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder gesetzwidrige Zwecke auffordert;
- kommerzielle Aktivitäten und/oder Verkäufe ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der GHG beinhaltet, z. B. Preisausschreiben, Verlosungen, Tauschgeschäfte, Inserate oder Schneeballsysteme;
- ein Foto einer anderen Person beinhaltet, dass ohne die Zustimmung dieser Person veröffentlicht wurde;
- Nicht statthaft sind außerdem Eingaben, die der allgemeinen Werbung des Veranstalters dienen und nicht an konkrete Termine gebunden sind.
- Die GHG behält sich vor, nicht nur die Veröffentlichung von Inhalten nach eigenem, freiem Ermessen abzulehnen oder bereits veröffentlichte Inhalte zu löschen, sondern auch den Zugang zum Veranstaltungskalender ganz oder teilweise, ohne vorherige Ankündigung einzuschränken, auszusetzen oder zu beenden und je nach den Umständen des Einzelfalles die Strafverfolgungsbehörden über strafrechtlich relevante Handlungen einzelner Nutzer zu unterrichten und auch sonst alle notwendigen rechtlichen Schritte zu ergreifen, die notwendig sind, um die Rechtsverletzung zu beenden, Wiederholungen und zukünftige Rechtsverletzungen zu vermeiden und Schaden von der GHG und anderen Nutzern abzuwenden.
- Gleichwohl übernimmt die GHG keine Verantwortung für die Überwachung der Dienste auf unangemessenen Inhalt oder unangemessenes Verhalten. Auch wenn sich die GHG nach eigenem Ermessen dazu entschließt, einzelne Inhalte stichprobenartig zu kontrollieren und/oder zu überwachen, übernimmt die GHG weder die Verantwortung für den Inhalt selbst noch für das Modifizieren oder Löschen von unangemessenem Inhalt und das Verhalten der Nutzer, die diesen Inhalt veröffentlichen.
§7 Haftung der Nutzer
- Jeder Nutzer ist für die Inhalte, die über den Kulturkalender veröffentlicht werden, und alle Materialien oder Informationen, die an andere Nutzer übertragen werden, sowie für die Interaktionen mit anderen Nutzern allein verantwortlich.
- Der Nutzer haftet gegenüber der GHG für alle Schäden, die der GHG durch die Verletzung der vorliegenden Bedingungen entstehen. Insbesondere stellt der Nutzer die GHG von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen die GHG wegen der Verletzung ihrer Rechte durch Handlungen des Nutzers oder von ihm eingestellten Angebote, Inhalte oder wegen der sonstigen Nutzung des Kulturkalenders geltend machen.
- Dies umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung der GHG.
- Die Nutzer sind verpflichtet, der GHG im Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine effektive Verteidigung erforderlich sind.
§8 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.